Entschlammung und Bau von Löschwasserteichen

Anforderungen an Löschwasserteiche

Fassungsvermögen

Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000m³ Löschwasser haben. Für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen.

 

Wassertiefe

Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2m betragen. Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.

 

Löschwasserentnahmestelle

Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein. Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (Frostsicher) ist. Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann.

 

Saugrohr

Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als

10m betragen. Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein. Als Sauganschluss muss ein Löschwasser-Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden ( A-Festkupplung ). Die Rohrleitung zwischen der Einlauf-öffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein.

 

Zufahrt

Die Zufahrt muss den Anforderungen an Feuerwehrzufahrten ( DIN 14090 ) entsprechen.

 

Einfriedung

Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25m hoch umfriedet sein. Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1m vorhanden sein. Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1m breite vorhanden sein. Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.

 

Befüllung

In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden. Wird Niederschlagswasser zum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten. Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden ( Gefahr der Verschlammung ).

 

Beschilderung

Der Löschwasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066-B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.

Hier kommen wir ins Spiel:

Pflege und Wartung

 

Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann.

Ein Gewässer neigt durch äußere Einflüsse immer dazu zu verschlammen.

Blätter, Insekten, Pollen, Staub,... alles landet auf dem Wasser, sinkt zu Boden und wird dort zu Schlamm.

Hinzu kommt der Kot von Fischen und Enten. Wenn diese dann noch gefüttert werden, beschleunigt sich die Verschlammung des Teiches zunehmend.

 

Von diesem Prozess sind alle Gewässer betroffen. In bewegten Gewässern (Flüsse, Bäche, ..) werden diese Sedimente weggespült. In stehenden Gewässern können sie zum Problem werden. 

 

Grundsätzlich kann man sagen: Wenn wir uns nicht bei Zeiten um diese Gewässer kümmern, sind sie irgendwann eine Wiese. JEDES Gewässer. So ist es bereits seit Bestehen der Seen auf der Erde. Dadurch hat sich die Landschaft immer verändert.

 

Aber wir bauen uns ja keine Teiche, damit sich die Natur diese so verändert wie sie es will! 

 

Ergo: Wir müssen uns um den Schlamm kümmern und ihn entfernen. 

Bei einem Löschwasserteich ist es natürlich um so wichtiger, dass dieser keinen Schlamm enthält. Denn mit Schlamm kann die Feuerwehr kein Feuer löschen.

Wir bieten Ihnen die professionelle Entschlammung und Reinigung von Löschwasserteichen jeder Größe.

Mit unseren sehr leistungsstarken Pumpen leeren wir noch so große Teiche innerhalb kürzester Zeit. 

Den hier enthaltenen Schlamm entsorgen wir selbstverständlich fachgerecht.

 

Saugrohre werden bei der Gelegenheit auf Funktionalität geprüft und bei Bedarf ersetzt.

 

Sollte der Teich nicht mehr dicht sein, können wir ihn reparieren, restaurieren oder neu bauen.

Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns

03301.835 00 35 oder per E-Mail an: anfrage@teich-profis.de